An der Südwestecke der Agora liegt ein 27 x 31 Meter großes Gelände, das von Mauern umgeben ist, aber nie überdacht war. Vermutlich handelt es sich dabei um die Heliaia, den größten Gerichtssaal des antiken Athen. Ähnlich wie der Lögberg auf Island, wurden hier in der antike Streitigkeiten geklärt.
Heliaia – Der größte Gerichtssaal des antiken Athens
In der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. wurde an der Nordseite eine Wasseruhr angebracht, die als Zeitgeber für den gesamten Stadtstaat diente. Es handelte sich um einen einfachen Wasserbehälter, der nachts gefüllt wurde und tagsüber in etwa 17 Stunden auslief. Um 100 v. Chr. wurde die Uhr dann nicht mehr verwendet und ihre Funktion als zentraler Zeitmesser später von der Wasseruhr im Turm der Winde übernommen.
Die Geschworenengerichte waren ein wichtiger Bestandteil der attischen Demokratie und die freien Bürger hatten das Recht und die Pflicht, als Geschworene zu fungieren. Aus den zehn Phylen – den Verwaltungsbezirken des Stadtstaats – wurden Männer bestimmt, die für den Gerichtsdienst zur Verfügung stehen mussten. Mit einer Auslosungsmaschine (im Agoramuseum zu besichtigen) wurden dann die Geschworenen bestimmt, wobei jeweils ganze Reihen zu je zehn Personen ausgelost wurden. In jeder Reihe war jede Phyle vertreten, um die politische Gleichheit zu unterstreichen und die Unabhängigkeit des Gerichts zu gewährleisten.
Jeder Geschworene erhielt dann zwei kreiselförmige Stimmmärkchen, ein durchbohrtes für „schuldig“ und ein nicht durchbohrtes für „unschuldig“. Bei der Stimmabgabe wurde das entsprechende Märkchen von dem Geschworenen in eine Urne gelegt. Er konnte es dabei mit zwei Fingern so greifen, dass nicht zu erkennen war, ob er für oder gegen den Angeklagten stimmte. Die Schuld oder Unschuld des Angeklagten wurde durch die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.